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Erbrecht / Schenkung / Testamentsvollstreckung

Mit unserer Unterstützung können Sie einen erfolgreichen Generationenwechsel ohne Streitigkeiten und in Ihrem Sinne erreichen. Ganz gleich ob beispielsweise ein Unternehmen oder Immobilen übergehen sollen. Unsere fachkundige Beratung bei der Planung der Unternehmensnachfolge oder Vermögensübertragung macht es möglich, den nächsten Generationen eine solide Basis für ein erfolgreiches Weiterführen des Unternehmens zu schaffen. Auf Wunsch stehen wir im Erbfall als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Generationen erfolgreich verbinden

Je früher man die Nachfolge regelt, umso besser können Generationen verbunden und Streitigkeiten vermieden werden. Wir beraten und begleiten Sie in diesem entscheidenden Prozess. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung in der Generationennachfolge. Mit Sorgfalt und Umsicht planen wir mit Ihnen alles rund um Ihre Nachfolge und Ihr Erbe.

Wann ist eine Testamentsvollstreckung anzuraten?

Es gibt Situationen, bei denen eine Testamentsvollstreckung anzuraten ist, wie z. B. im Fall von minderjährigen Erben oder bei zu erwartenden Auseinandersetzungen auf Grund der Erbregelung. Sprechen Sie mit uns über Ihre Fragen und Anliegen in Sachen Nachfolgegestaltung. Wir beraten Sie gerne.

Unser Leistungsangebot

  • Beratung bei der Nachfolgegestaltung
  • Planung des Generationenwechsels
  • Gestaltung der Vermögensnachfolge
  • Testamentsvollstreckung
  • steueroptimale Planung der Unternehmensübergabe und -nachfolge
  • Berechnung der voraussichtlichen Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuerbelastung

 

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