Jahresabschluss
Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Das sich immer schneller ändernde Steuerrecht macht diese Aufgabe zusätzlich komplexer. Wir stehen Ihnen gerne mit umfassendem Know-how zur Verfügung.
Unser Know-how, Ihr Vorteil
Durch Steuerrechtsänderungen klaffen die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben an die Bilanzerstellung immer weiter auseinander. Häufig muss deshalb neben der Handelsbilanz auch eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe.
Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und begleiten Sie auf Wunsch bei Gesprächen mit Ihrer Hausbank. Unsere über Jahre aufgebaute Reputation wirkt sich dabei sehr förderlich aus.
Abhängig vom Umfang der im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen müssen Bescheinigungen formuliert werden. Häufig werden vom Kreditinstitut Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß.
Wir unterstützen Sie bei diesen umfangreichen Aufgaben. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.